Gloria Gimenez Godoy
(staatlich registrierte Einwanderungshelferin)

 

 

 

Mit Gloria haben wir eine optimale Verbindung zwischen deutschen Sprachkenntnissen und einer Paraguayerin.

Tätigkeitsumfeld:
Abwicklung Dokumente (Daueraufenthaltsgenehmigung und Cedula)

Know-how:
Sprache: Spanisch, Deutsch, Guarani
kompetente Kontakte

Kontakt:
cedula@de2py.com

 

Information zu erforderlichen Einwanderungsdokumenten:

Nachfolgend eine Auflistung der notwendigen Unterlagen, die es im Heimatland zusammenzustellen gilt. Von allen Dokumenten sind das Original und eine beglaubigte Kopie notwendig

  • Gültiger Reisepass (dieser muss weder beglaubigt noch legalisiert werden)
  • internationale Geburtsurkunde (Original beglaubigt vom zuständigen Regierungspräsidium)
  • überbeglaubigtes Führungszeugnis – ab 14 Jahre (nicht älter als 3 Monate bei Abgabe hier in PY)
  • eventuell Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil (Originale beglaubigt vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. Amtsgericht)
  • eventuell Sterbeurkunde (Original beglaubigt vom zuständigen Regierungspräsidium)
  • Eventuell Rentenbescheid ( Original beglaubigt vom zuständigen Regierungspräsidium)
  • eventuell Universitätstitel ( Original beglaubigt von der zuständigen Bezirksregierung)
  • Einreise Minderjähriger mit nur einem Elternteil: Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht oder notarielle Vollmacht des verbleibenden Elternteils (beglaubigt von Notar und Landgericht)

Alle Dokumente schicken Sie im ORIGINAL an das für Sie zuständige paraguayische Generalkonsulat mit der Bitte um Legalisierung der Dokumente.

In Paraguay ist dann zudem notwendig während der Erstellung der Daueraufenthaltsgenehmigung und Cedula 5.000 USD pro Familie als Kapitalnachweis bei einer Bank zu hinterlegen. Nach Erlangen der Cedula darf über das Geld wieder verfügt werden.